|

| |
Starten Sie zum Nachtflug . . .

. . . das ganz besondere Erlebnis!
| Voraussetzung: CVFR-Berechtigung oder
Euro-PPL
Zum Erwerb der Nachtflugberechtigung sind 5 Stunden zusätzliche
Flugausbildung bei Nacht erforderlich. Hierin müssen mindestens drei Stunden mit
Lehrberechtigtem mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf
Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand enthalten
sein.
Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen. Prüfungen sind hierbei
keine abzulegen.
|
Wenn Sie diese Ausbildung
bereits vor dem Ablegen Ihrer Euro-PPL Prüfung machen, wird Ihnen die
gewonnene zusätzliche Flugerfahrung sehr nützlich sein. Sie sparen sich
hierbei sogar die Kosten für das Ausstellen eines neuen Flugscheins mit dem
Eintrag der Nachtflugberechtigung. |

|
|