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Allgemeine Geschäftsbedingungen Flugzeugvercharterung und Schulung:
- Der Charterer hat sich vor Antritt des Fluges davon zu überzeugen, dass
die Jahresnachprüfung sowie der nächste fällige Wartungstermin nicht
überschritten sind und dass seine persönlichen Fluglizenzen inklusive
fliegerärztlichem Tauglichkeitszeugnis gültig sind.
- Flugerfahrung:
Ein Checkflug (mit Fluglehrer oder Checker) ist nötig, wenn der Charterer über weniger als 100 h Erfahrung
auf dem betreffenden Muster besitzt und länger als 90 Tage kein Flugzeug des
Fliegervereins München
geflogen ist.
Für Charterer mit mehr als 100 h Erfahrung auf dem betreffenden Muster gilt
dies nur, wenn er länger als 180 Tage kein Flugzeug des Fliegervereins München geflogen
ist.
Bei Zuwiderhandlung und einem evtl. Unfall gilt der Haftungsausschluss (s.
13.) für Nutzungsausfall nicht! Dies bedeutet, dass in diesem Fall auch
Mitglieder für den Nutzungsausfall in Höhe von 190 EUR/Tag haften.
- Mit dem Abflug anerkennt er den ordnungsgemäßen Zustand des Fluggeräts.
- Alle Flugzeuge sind mit einem GPS System und elektronischen Flugkarten
ausgerüstet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass alle GPS-Systeme und
Autopiloten lediglich Navigationshilfsmittel darstellen. Der Flugzeugführer
ist auch bei einem evtl. Komplettausfall dieser Geräte für die sichere
Flugdurchführung z.B. an Hand von Papierkarten verantwortlich. Ein Ausfall der
GPS Geräte (meistens Bedienungsfehler) oder des Autopiloten berechtigen weder
zum Rücktritt vom Chartervertrag noch zu einer Minderung des Charterentgelts.
- Das Flugzeug muss nach dem Flug entweder eingehallt oder an 3 Punkten
festgebunden werden.
- Das Flugzeug muss nach dem Flug wieder sauber (speziell von Fliegen
gereinigt) abgestellt werden.
- Die reservierten Charterzeiten sind mit Rücksicht auf die anderen
Charterer genau einzuhalten.
- Mängel am Flugzeug, die eine weitere Nutzung ausschließen, sind dem
Fliegerverein München unmittelbar nach der Landung telefonisch mitzuteilen.
- Wer später als 1 h nach der gebuchten Charterzeit noch nicht am Flugzeug
ist, muss damit rechnen, dass seine Reservierung ohne Rücksprache gestrichen
wird.
- Stornierungen weniger als 48 h vor Charterbeginn können mit
100,-- EUR pro Tag berechnet werden (gilt nicht bei schlechtem
Wetter):
- Sollte ein reserviertes Flugzeug wegen der Unzuverlässigkeit eines anderen
Charterers, eines technischen Defekts oder sonstigen Gründen nicht zur
Verfügung stehen und der Charterer nicht wenigstens 1 Stunde vor Abflug davon
benachrichtigt werden, hat er nur Anspruch auf Erstattung seiner Fahrtkosten
(maximal jedoch 50 EUR). Weitere Ansprüche gibt es nicht.
- Im Übrigen gelten die Betriebsanweisungen aus dem Flughandbuch sowie der
jeweiligen Checklisten.
- Bei Beschädigungen am Flugzeug durch den Charterer werden bis zur
Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit 190 EUR/Tag pauschal als Nutzungsausfall berechnet (nur bei Nichtmitgliedern
und für Mitglieder, wenn Punkt 2 nicht beachtet wird!)
München, den 6. Januar 2007
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