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  Fliegerverein München e.V.   Flugschule

Allg. Geschäftsbed.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Flugzeugvercharterung und Schulung:

  1. Der Charterer hat sich vor Antritt des Fluges davon zu überzeugen, dass die Jahresnachprüfung sowie der nächste fällige Wartungstermin nicht überschritten sind und dass seine persönlichen Fluglizenzen inklusive fliegerärztlichem Tauglichkeitszeugnis gültig sind.
  2. Flugerfahrung:
    Ein Checkflug (mit Fluglehrer oder Checker) ist nötig, wenn der Charterer über weniger als 100 h Erfahrung auf dem betreffenden Muster besitzt und länger als 90 Tage kein Flugzeug des Fliegervereins München geflogen ist.
    Für Charterer mit mehr als 100 h Erfahrung auf dem betreffenden Muster gilt dies nur, wenn er länger als 180 Tage kein Flugzeug des Fliegervereins München geflogen ist.
    Bei Zuwiderhandlung und einem evtl. Unfall gilt der Haftungsausschluss (s. 13.) für Nutzungsausfall nicht! Dies bedeutet, dass in diesem Fall auch Mitglieder für den Nutzungsausfall in Höhe von 190 EUR/Tag haften.
  3. Mit dem Abflug anerkennt er den ordnungsgemäßen Zustand des Fluggeräts.
  4. Alle Flugzeuge sind mit einem GPS System und elektronischen Flugkarten ausgerüstet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass alle GPS-Systeme und Autopiloten lediglich Navigationshilfsmittel darstellen. Der Flugzeugführer ist auch bei einem evtl. Komplettausfall dieser Geräte für die sichere Flugdurchführung z.B. an Hand von Papierkarten verantwortlich. Ein Ausfall der GPS Geräte (meistens Bedienungsfehler) oder des Autopiloten berechtigen weder zum Rücktritt vom Chartervertrag noch zu einer Minderung des Charterentgelts.
  5. Das Flugzeug muss nach dem Flug entweder eingehallt oder an 3 Punkten festgebunden werden.
  6. Das Flugzeug muss nach dem Flug wieder sauber (speziell von Fliegen gereinigt) abgestellt werden.
  7. Die reservierten Charterzeiten sind mit Rücksicht auf die anderen Charterer genau einzuhalten.
  8. Mängel am Flugzeug, die eine weitere Nutzung ausschließen, sind dem Fliegerverein München unmittelbar nach der Landung telefonisch mitzuteilen.
  9. Wer später als 1 h nach der gebuchten Charterzeit noch nicht am Flugzeug ist, muss damit rechnen, dass seine Reservierung ohne Rücksprache gestrichen wird.
  10. Stornierungen weniger als 48 h vor Charterbeginn können mit 100,-- EUR pro Tag berechnet werden (gilt nicht bei schlechtem Wetter):
  11. Sollte ein reserviertes Flugzeug wegen der Unzuverlässigkeit eines anderen Charterers, eines technischen Defekts oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen und der Charterer nicht wenigstens 1 Stunde vor Abflug davon benachrichtigt werden, hat er nur Anspruch auf Erstattung seiner Fahrtkosten (maximal jedoch 50 EUR). Weitere Ansprüche gibt es nicht.
  12. Im Übrigen gelten die Betriebsanweisungen aus dem Flughandbuch sowie der jeweiligen Checklisten.
  13. Bei Beschädigungen am Flugzeug durch den Charterer werden bis zur Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit 190 EUR/Tag  pauschal als Nutzungsausfall berechnet (nur bei Nichtmitgliedern und für Mitglieder, wenn Punkt 2 nicht beachtet wird!)

München, den 6. Januar 2007

Copyright © FVM e.V.    Telefon  (+498821) 981911,  (+491577) 3516692, (+4989) 3516692  von 8.00-18.00 Uhr (auch Sa/So)
Stand: 12. September 2008